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Gesundheitsratgeber
Dem Lipödem Einhalt gebieten

Von Kompression bis Liposuktion
Lipödeme sind nicht einfach eine Form von Übergewicht, sondern eine eigenständige Erkrankung. Neben dem kosmetischen Problem verursachen sie auch Druckempfindlichkeit und Schmerzen an den betroffenen Gliedmaßen. Mit einer gezielten Behandlung lassen sich die Beschwerden lindern. Neben Kompression, Bewegung und einem gesunden Lebensstil kommt bei anhaltenden Schmerzen auch eine Liposuktion infrage.
Fettvermehrung an Beinen und Armen
Ein Lipödem ist eine chronische, schmerzhafte Fettverteilungsstörung, die fast ausschließlich Frauen betrifft. Dabei ist das Unterhautfettgewebe an den Armen oder Beinen symmetrisch und im Verhältnis zum übrigen Körper ungleichmäßig verteilt. Typisch ist beispielsweise, dass Oberschenkel und Unterschenkel deutlich kräftiger sind, während der Rumpf vergleichsweise schlank bleibt. Die Füße und Hände sind in der Regel ausgespart.
Ein Lipödem ist nicht einfach eine Form von Übergewicht, sondern eine eigenständige Erkrankung. Bei Übergewicht nimmt das Körperfett grundsätzlich am gesamten Körper zu – also auch am Bauch und Rumpf. Beide Erkrankungen können allerdings gleichzeitig bestehen. Dann kann zusätzliches Körperfett die Ausprägung der Beine oder Arme verstärken.
Die Ursachen des Lipödems sind noch nicht vollständig geklärt. Fachleute gehen von einem Zusammenhang mit hormonellen Veränderungen aus. Auch eine genetische Veranlagung wird diskutiert.
Wie macht sich das Lipödem bemerkbar?
Das Lipödem tritt fast ausschließlich bei Frauen auf. Erste Veränderungen machen sich häufig während hormoneller Umstellungen bemerkbar – meist in der Pubertät, manchmal aber auch nach einer Schwangerschaft oder in den Wechseljahren. Die Beschwerden entwickeln sich meist schleichend und werden deshalb nicht immer früh erkannt. Im Alltag fällt zunächst möglicherweise auf, dass Beine oder Arme im Verhältnis zum übrigen Körper ungewöhnlich kräftig werden. Im weiteren Verlauf kommen meist folgende Beschwerden dazu:
- Schmerzen oder Druckempfindlichkeit,
- eine Neigung zu Blutergüssen und
- ein Schwere- oder Spannungsgefühl der Beine.
Das Lipödem kann über viele Jahre bestehen, ohne sich deutlich zu verändern. Es muss also nicht zwangsläufig fortschreiten. Bei manchen Betroffenen nehmen Fettgewebe und Beschwerden jedoch im Laufe der Zeit zu. Auch eine Zunahme des Gewichts kann die Symptome verstärken.
Tipp: Beobachten Sie, ob sich Beschwerden und Umfang der Beine im Tagesverlauf verändern. Notieren Sie auch, wann Schmerzen, Spannungsgefühl oder Druckempfindlichkeit besonders ausgeprägt sind. Solche Informationen können beim ärztlichen Gespräch hilfreich sein.
Bei Verdacht immer ärztlich abklären lassen!
Den Verdacht auf ein Lipödem sollte man immer ärztlich abklären lassen. Das gilt insbesondere dann, wenn dadurch der Alltag, die Bewegung oder die Lebensqualität einschränkt werden. Eine frühzeitige Untersuchung kann nachweisen, ob tatsächlich ein Lipödem vorliegt oder eine andere Ursache dahintersteckt.
Denn es gibt einige Erkrankungen, die ähnliche Symptome hervorrufen. Neben Übergewicht und Adipositas sind dies das Lymphödem, venöse Erkrankungen und eine sogenannte Lipohypertrophie. Bei der Lipohypertrophie ist das Fettgewebe ebenfalls ungleich verteilt, es bestehen aber keine für das Lipödem typischen Schmerzen oder Druckempfindlichkeit.
Die Ärzt*in stellt die Diagnose meist durch eine Befragung und eine gründliche körperliche Untersuchung. Bildgebende Verfahren sind nicht erforderlich, um ein Lipödem zu diagnostizieren. Sie können sinnvoll sein, wenn andere Erkrankungen ausgeschlossen werden sollen. Einen einzelnen Blutwert, mit der sich ein Lipödem sicher nachweisen lässt, gibt es ebenfalls nicht.
Wie Kompression, Bewegung und Ernährung helfen
Beim Lipödem geht es vor allem darum, die teils erheblichen Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu verbessern und die Lebensqualität zu steigern. Die Therapie besteht aus mehreren Bausteinen:
- Die Kompression – also Druck auf die betroffenen Bereiche – gehört zu den wichtigsten konservativen Behandlungsmöglichkeiten. Je nach Körperform und Beschwerden können medizinische Kompressionsstrümpfe, Kompressionsverbände oder mit Klettverschlüssen verstellbare Kompressionsbandagen eingesetzt werden. Für die langfristige Versorgung werden im Routinefall Kompressionsstrümpfe bevorzugt. Wichtig zu wissen: Kompression baut das krankhaft vermehrte Fettgewebe nicht ab, sondern hilft dabei, Beschwerden wie Schmerzen zu lindern. Wenn zusätzlich ein Ödem anderer Ursache besteht, kann die Kompression auch die Flüssigkeitseinlagerung reduzieren.
- Ein weiterer zentraler Bestandteil der Behandlung ist Bewegung. Sie kann dazu beitragen, Schmerzen zu verringern und die körperliche Funktion zu erhalten. Ein spezielles „Lipödem-Training“ ist nicht erforderlich. Entscheidend ist, eine Form der Bewegung zu finden, die regelmäßig möglich ist und die Beschwerden nicht verstärkt. Empfohlen werden z. B. Ausdauertraining, moderates Krafttraining oder Bewegung im Wasser.
- Eine manuelle Lymphdrainage kann ebenfalls zur Schmerzlinderung und zur Entspannung beitragen. Bei gleichzeitig vorhandenen Ödemen unterstützt sie außerdem den Flüssigkeitsabtransport. Das Fettgewebe selbst baut sie beim Lipödem jedoch nicht ab.
- Bei zusätzlichem Übergewicht ist eine Gewichtsabnahme empfehlenswert. Denn wenn das Volumen der Beine weniger wird, fällt es den Patientinnen leichter, sich zu bewegen und trainingstechnisch am Ball zu bleiben. Eine spezielle Diät für das Lipödem gibt es allerdings nicht. Die Leitlinie empfiehlt eine langfristige, individuell angepasste gesunde Ernährung anstelle kurzfristiger Diäten.
Es steht auch keine spezielle medikamentöse Therapie für das Lipödem zur Verfügung. Im Internet empfohlen werden manchmal Diuretika, also entwässernde Medikamente. Fachleute raten davon ab – es sei denn, diese sind aus anderen medizinischen Gründen erforderlich. Bei starken Schmerzen kann vorübergehend eine Schmerztherapie erwogen werden. Sie behandelt jedoch nicht die Ursache des Lipödems und sollte nur nach ärztlichem Rat erfolgen.
Tipp: Wenn Kompressionsstrümpfe unangenehm sind oder Druckstellen verursachen, sollten Sie nicht einfach darauf verzichten. Lassen Sie Sitz und Passform überprüfen. Kompressionsstrümpfe lassen sich in der Regel gut anpassen.
Mit Liposuktion das Fett entfernen
Wenn trotz aller konservativen Maßnahmen weiterhin erhebliche Schmerzen bestehen, ist die Liposuktion eine Behandlungsoption. Mit diesem Verfahren kann man einen großen Teil des krankhaft vermehrten Unterhautfettgewebes an Beinen oder Armen dauerhaft entfernen.
Dazu saugt die Ärzt*in das Fett mit speziellen Kanülen ab. Je nach Ausdehnung können mehrere Eingriffe erforderlich sein. Die Operation ist kein Verfahren zur allgemeinen Gewichtsabnahme. Ziel ist vielmehr die gezielte Verringerung des betroffenen Fettgewebes. Deshalb sollte die Indikation nicht mit dem Wunsch nach einer kosmetischen Veränderung verwechselt werden.
Nach dem Eingriff ist die Behandlung nicht automatisch beendet. Die Leitlinie empfiehlt direkt im Anschluss eine Entstauungstherapie mit manueller Lymphdrainage und Kompression. Zudem soll die übliche konservative Behandlung in Form von Bewegung und Gewichtskontrolle fortgeführt werden.
Die bisherigen Daten sprechen dafür, dass die Liposuktion bei schmerzhaftem Lipödem wirksam ist. In einer aktuellen deutschen Studie wurden dazu 410 Frauen untersucht. Bei 68% ließen sich durch die Liposuktion die Beinschmerzen deutlich verringern. Mit der konservativen Behandlung gelang dies nur bei 8 %. Auch die Lebensqualität verbesserte sich durch die Op stärker. Allerdings traten nach der Liposuktion häufiger unerwünschte Ereignisse auf. Dazu gehörten z. B. Infektionen an der Einstichstelle, Thrombosen oder ein Hämoglobinabfall.
Hinweis: Geheilt wird das Lipödem durch eine Liposuktion nicht. Die Behandlung beseitigt zwar das krankhaft vermehrte Unterhautfettgewebe. An den Ursachen der Erkrankung ändert sie nichts. Das bedeutet, dass das Lipödem auch nach einer erfolgreichen Liposuktion wieder auftreten kann.
Wer kommt für eine Liposuktion in Frage?
Die Liposuktion ist keine Methode zur Gewichtsabnahme. Ziel ist vielmehr, das krankhaft vermehrte Unterhautfettgewebe zu reduzieren und dadurch Beschwerden und Bewegungseinschränkungen zu lindern.
In Frage kommt die Liposuktion beim Lipödem, wenn trotz konservativer Behandlung weiterhin deutliche Beschwerden bestehen. Dazu gehören insbesondere Schmerzen. Auch erhebliche Einschränkungen der Beweglichkeit oder Folgeprobleme an Haut und Gelenken können bei der individuellen Entscheidung berücksichtigt werden.
Bei gleichzeitig bestehender Adipositas soll zunächst oder parallel das Übergewicht behandelt werden. Bei einem BMI über 40 kg/m² oder einem Taillen- zu Körpergröße-Verhältnis (Waist-to-Height-Ratio, WHtR) von mehr als 0,55 wird die Möglichkeit für eine Liposuktion besonders kritisch geprüft, ebenso bei Patientinnen unter 18 Jahren.
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Liposuktion?
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen sie gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Liposuktion. Seit Oktober 2025 gilt dies unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Voraussetzung ist unter anderem, dass
- über mindestens sechs Monate kontinuierlich konservativ behandelt wurde,
- die Behandlung ärztlich verordnet wurde und
- sich die Beschwerden trotzdem nicht besserten.
Außerdem dürfen Betroffen in den sechs Monaten vor der Empfehlung zur Operation kein Gewicht zugenommen haben. Bei einem BMI von 32 bis 35 kg/m² gelten zusätzliche Vorgaben für die Waist-to-Height-Ratio (WHtR). Dabei hängt der Grenzwert vom Alter ab: Bis zum Alter von 40 Jahren darf die WHtR höchstens 0,50 betragen, ab 50 Jahren höchstens 0,60. Für das Alter dazwischen gelten altersabhängige Grenzwerte. Die Voraussetzungen müssen ärztlich festgestellt und dokumentiert werden.
Liegt der BMI über 35, zahlt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Stattdessen wird geraten, zunächst die Adipositas zu behandeln.
Hinweis: Die Kostenübernahme ist an die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gebunden. Vor einer geplanten Operation muss deshalb geklärt werden, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Behandlung als Kassenleistung durchgeführt werden kann.
Quellen:
S2k-Leitlinie Lipödem, Version 5.0 vom 22.01.2024 (gültig bis 2029)
Vazirnia A e al. International Journal of Dermatology. 2026; 65 (9): 1811–1819. doi: 10.1111/ijd.70227
Gut geschützt gegen RSV

Per Impfung oder Antikörpergabe
Respiratorische Synzytial-Viren, kurz RSV, sind eigentlich harmlose Erkältungsviren. Bei Säuglingen drohen bei einer Infektion aber schwere Verläufe. Was schützt besser: die Impfung oder die Gabe von Antikörpern?
Herbst + Winter = Erkältungszeit
Wenn die Temperaturen sinken und es draußen ungemütlich wird, haben Erkältungsviren Hochsaison. Das gilt nicht nur für Schnupfen und Grippe, sondern auch für RSV. Das Respiratorische Synzytial-Virus löst bei den meisten Menschen Erkältungen aus, die nicht von denen anderer Erreger zu unterschieden sind. Für Neugeborene und Säuglinge unter 6 Monaten ist RSV jedoch gefährlicher. In diesem Alter können die Viren tief in die Lunge vordringen und dort Lungenentzündungen auslösen. In schweren Fällen müssen betroffene Kinder oft ins Krankenhaus eingewiesen werden. Doch es gibt gute Möglichkeiten, einer RSV-Infektion vorzubeugen.
Antikörper fürs Baby
In Deutschland besteht der Standard zur RSV-Vorbeugung darin, dass die Neugeborenen über eine Spritze in den Muskel Antikörper gegen RSV erhalten. Das geschieht entweder vor der nächsten Virensaison (Oktober bis März) oder, wenn die Kinder in den betreffenden Monaten geboren werden, möglichst frühzeitig nach der Geburt. Oft wird das im Rahmen der U2-Untersuchung am 3.-10. Lebenstag erledigt. Die STIKO empfiehlt diese Vorgehensweise.
Oder besser Impfung für die Mutter?
Eine andere Möglichkeit ist die Impfung der Mutter in der 32. bis 37. Schwangerschaftswoche. Dann bildet die Mutter Antikörper, die über die Plazenta auf das Neugeborene übergehen. Das Kind ist so in den ersten 6 Lebensmonaten gegen RSV geschützt. Der Vorteil dabei ist, dass das Kind direkt von der Geburt an geschützt ist. Nachteilig ist, dass das Immunsystem der Mutter nicht immer gleich gut reagiert. Manchmal ist der der Schutz des Kindes dann stärker, manchmal schwächer. Außerdem gibt es weniger Studien als zur Impfung.
Entscheidung der werdenden Mutter
In Deutschland ist die RSV-Impfung für Schwangere eine Selbstzahlerleistung. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Impfung. Am besten fragen sie vorher bei ihrer Krankenkasse nach. Hat die Mutter eine Impfung im entsprechenden Zeitraum erhalten, ist die Prophylaxe mit Antikörpern bei den meisten Kindern nicht mehr erforderlich. Ausnahmen sind Kinder mit besonderen Risikofaktoren für schwere RSV-Infektionen wie z. B. einer angeborenen Lungenerkrankung, einem schweren Herzfehler oder schweren Immundefekten.
Quellen:
- Frauenärzte im Netz
- Robert Koch Institut (RKI) – FAQ zur RSV-Prophylaxe
- Schwanger mit Dir, Internetportal des Berufsverbands der Frauenärztinnen und Frauenärzte e.V.
Sturzgefahr im Alter

Strategien für mehr Sicherheit
Fast jede vierte Person über 65 stürzt mindestens einmal im Jahr – mit manchmal schweren Folgen. Doch vielen Stürzen lässt sich vorbeugen. Was hilft?
Viele Ursachen
Mit zunehmendem Alter steigt nicht nur das Sturzrisiko, sondern wegen schwächerer Knochen oft auch die Verletzungsgefahr. So bricht der Oberschenkelhals bei Älteren deutlich häufiger und es drohen Immobilität und längere Krankenhausaufenthalte. Die Ursachen für einen Sturz sind vielfältig. Mit dem Alter lassen Kraft, Beweglichkeit und Gleichgewicht nach, Beschwerden wie Schwindel oder Sehprobleme sind häufiger. Auch Arzneimittel können das Sturzrisiko erhöhen, allen voran Schlaf- oder Beruhigungsmittel. Dazu kommen Stolperfallen im Haushalt wie lose Teppiche.
Sturzsichere Wohnung
Die gute Nachricht: Viele Stürze lassen sich verhindern. Am wichtigsten ist dafür regelmäßiges Kraft- und Gleichgewichtstraining, auch noch im höheren Alter. Außerdem sollten Augen und Brille regelmäßig kontrolliert werden, um Stürze durch schlechtes Sehen zu vermeiden. Eine ausgewogene, kalziumreiche Ernährung und eine ausreichende Versorgung mit Vitamin D stärken die Knochen. Im Zweifel kann der Vitamin-D-Spiegel in der Arztpraxis bestimmt werden. Dort oder in der Apotheke lassen sich auch die eingenommenen Medikamente überprüfen. Mittel, die beispielsweise Schwindel als Nebenwirkung haben, sollten kritisch hinterfragt werden. Und schließlich gehört die eigene Wohnung auf den Prüfstand: Ist sie sturzsicher? Kriterien sind unter anderem eine gute Beleuchtung, Handläufe an Treppen und keine losen Teppiche.
Info-Broschüren vom BIÖG
Auch das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) möchte der Sturzgefahr im Alter entgegenwirken und bietet zwei Broschüren zum Thema „Gleichgewicht und Kraft“ an. Die „Einführung in die Sturzprävention“ zeigt allgemeinverständlich, wo im Alltag die Stolperfallen liegen. Sie gibt Praxistipps, wie sich der Alltag sturzsicher bewältigen lässt, und informiert über Hilfsmittel. Die zweite Broschüre „Praktische Übungen zur Sturzprävention“ widmet sich dem Training und bietet ein einfaches Programm mit Bildern und einer Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Quelle: BIÖG
In Zukunft weniger Schwangerschaftsvorsorge?

Neues Gesetz ändert Finanzierung
Ab 2027 sollen Leistungen in Frauenarztpraxen anders vergütet werden. Ärzt*innen warnen, dass dann weniger Termine für Schwangere zur Verfügung stehen könnten. Die Krankenkassen widersprechen. Was steckt dahinter?
Vorsorge gedeckelt
Um die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten, hat der Bundestag im Sommer ein Spargesetz beschlossen. Auch für Frauenarztpraxen ändert sich dadurch die Bezahlung. Grundsätzlich bekommt eine Praxis für jede Patientin ein fixes Budget pro Quartal. Manche Untersuchungen, darunter die Schwangerenvorsorge, wurden bisher zusätzlich vergütet. Dadurch wurde jede Vorsorge von der Krankenkasse bezahlt. Ab 2027 soll jedoch auch die Vorsorge in das gedeckelte Gesamtbudget einfließen. Praxen bekommen dann pro Quartal nur noch eine begrenzte Zahl dieser Leistungen voll bezahlt.
Weniger Termine befürchet
Die Gesamtvergütung für die Schwangerenvorsorge orientiert sich dann an dem Jahr 2025 – egal, wieviel Patientinnen in Zukunft tatsächlich eine Schwangerenvorsorge bekommen. Ärztevertreter*innen sehen darin ein Problem. Denn wenn mehr Schwangere betreut werden müssen, bekommt die Praxis ab einer gewissen Zahl an Schwangeren die Vorsorge nicht mehr vollständig vergütet. Die Folge könnte sein, dass für Schwangere weniger Termine zur Verfügung stehen als notwendig.
Krankenkassen: kein Sparplan
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen betont, dass das bisherige Budget für die Vorsorge komplett in die Gesamtbudgetierung überführt würde – es werde also nicht gespart. Außerdem werde die Gesamtvergütung jährlich erhöht. Eine Gefährdung der Schwangerenvorsorge sieht man bei den Krankenkassen daher nicht. Unter anderem auch deshalb, weil man nicht mit steigen Geburtenzahlen rechnet.
Ausschuss entscheidet
Wie die Finanzierung am Ende tatsächlich erfolgt, entscheidet ein Bewertungsausschuss. In diesem sitzen Vertreter aus Ärzteschaft und Krankenkassen. Der Bundestag hat die Grundlage dafür geschaffen, dass die Vorsorge in das Gesamtbudget überführt wird. Für welche Leistungen das am Ende konkret gilt, entscheidet der Bewertungsausschuss.
Quelle: Tagesschau























